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Die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung

in zwei Versionen:

Die offizielle Version:

gefunden bei:
http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/krankenversicherung/geschichte.html

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen der Deutschen Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Die wesentlichen Strukturprinzipien sind Solidarität, Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität.

Die soziale Absicherung im Krankheitsfall hat eine lange Tradition. Das Krankenversicherungsgesetz von 1883 führte die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter ein. Das Gesetz begründete einen Rechtsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen wie freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Geldleistungen wie beispielsweise Krankengeld und Sterbegeld. Die Krankenkassen durften im Rahmen ihrer Satzung Mehrleistungen anbieten und den Krankenversicherungsschutz auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch die gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt stammt aus dieser Zeit.

Die Reichsversicherungsordnung von 1911
Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung systematisiert und zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst. Das Krankenversicherungsrecht der RVO trat 1914 in Kraft. Bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes von 1989 war die RVO die entscheidende Rechtsgrundlage des Krankenversicherungsrechts. Die RVO dehnte die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Wanderarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus.

Die gesetzliche Krankenversicherung 1933 - 1945
Während des Nationalsozialismus wurde der Aufbau der Krankenkassen in Organisation, Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. So wurde die Selbstverwaltung abgeschafft und den Trägern staatlich anerkannte Leiter zugewiesen. Eine der wenigen wesentlichen Neuerungen war die Einführung der Krankenversicherung der Rentner 1941.

1945 - 1969
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1952 die Selbstverwaltung wiederhergestellt. Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Im Zeichen der Reform: 1970 - 1997
In den 70er Jahren standen Änderungen im Krankenversicherungsrecht im Zeichen des wirtschaftlichen Aufschwungs. Zu diesen zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz von 1974. Ebenfalls in dieser Zeit wurde der Kreis der Versicherten um selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten erweitert.

Mit der Erweiterung des Kreises der Versicherungspflichtigen stiegen auch die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an. Kostendämpfungsgesetze sollten in den Jahren 1977 bis 1983 den ansteigenden Kosten entgegenwirken.

Das Gesundheits-Reformgesetz vom 1. Januar 1989 wurde als Fünftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen unter anderem die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Früherkennung von Krankheiten, die Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit und die Kostenerstattung bei kieferorthopädischen Behandlungen.

Nach dem Fall der Mauer. Der Einigungsvertrag von 1991
Die deutsche Wiedervereinigung 1990 war auch für die gesetzlichen Krankenkassen eine große Herausforderung. Der Einigungsvertrag regelte, dass zum 1. Januar 1991 das bundesdeutsche Krankenversicherungsrecht in den neuen Bundesländern galt.

Neue Strukturen, neue Leistungen, neue Gesetze: 1993 bis 2000
Am 1. Januar 1993 trat das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft, dessen Kern die Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung war. Ziel war es, bei Erhaltung des gegliederten Versicherungssystems mehr Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu erreichen. Die Einführung der Wahlfreiheit der Krankenkasse für alle Mitglieder ab 1996 sowie der Risikostrukturausgleich zählen dabei zu den wichtigsten Neuerungen.

Im Jahre 1995 wird mit der Etablierung der gesetzlichen Pflegeversicherung, der fünften wichtigen Säule der gesetzlichen Sozialversicherung, eine große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Rund 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik haben damit erstmals einen Versicherungsschutz im Falle der Pflegebedürftigkeit.

Das Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung trat am 1. Januar 1997 in Kraft und mit dem 1. und 2. Neuordnungsgesetz vom 1. Juli 1997 wurde die dritte Stufe der Gesundheitsreform eingeleitet, die unter anderem das außerordentliche Kündigungsrecht der Versicherten gewährleistet und den Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen mehr Freiheiten in Bezug auf Organisation und Leistungserbringung, beispielsweise in Form von Modellprojekten, gewährt.

GKV-Gesundheitsreform 2000
Am 1.1.2000 trat ein Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Gesundheitsreform zielte darauf ab, die Gesundheitsversorgung wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter zu gestalten. Zu den Regelungsbereichen zählten unter anderem die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, Qualitätssicherung, Reform der Reform des Finanzierungssystems in der stationären Versorgung sowie diverse Einzelmaßnahmen im Mitgliedschafts- und Beitragsrecht.

 

Die inoffizielle Version:

gefunden bei:
http://www.gamepad.de/cgi-bin/yabb2/YaBB.pl?num=1156243450/1020

Die andere Schöpfungsgeschichte
Am Anfang...

...bedeckte Gott die Erde mit Brokkoli, Blumenkohl und Spinat, grünen und gelben und roten Gemüsesorten aller Art, dass Mann und Frau lange und gesund leben konnten.

Und Satan schuf "Mövenpick" und "Bahlsen".
Und er fragte: "Noch ein paar heiße Kirschen zum Eis?"

Und der Mann antwortete: "Gerne!" und die Frau fügte hinzu: "Mir bitte noch eine heiße Waffel mit Sahne dazu." Und so gewannen sie jeder 5 Kilo.

Und Gott schuf den (das!) Joghurt, um der Frau jene Figur zu erhalten, die der Mann so liebte.

Und Satan brachte das weiße Mehl aus dem Weizen und den Zucker aus dem Zuckerrohr und kombinierte sie.

Und die Frau änderte ihre Konfektionsgröße von 38 auf 46.

Also sagte Gott: "Versuch doch mal meinen frischen Gartensalat."

Und der Teufel schuf das Sahnedressing und den Knoblauchtoast als Beilage.

Und die Männer und Frauen öffneten ihre Gürtel nach dem Genuss um mindestens ein Loch.

Gott aber verkündete: "Ich habe Euch frisches Gemüse gegeben und Olivenöl, um es darin zu garen."

Und der Teufel steuerte kleine Bries und Camemberts, Hummerstücke in Butter und Hähnchenbrustfilets bei, für die man schon fast einen zweiten Teller benötigte.

Und die Cholesterinwerte des Menschen gingen durch die Decke.

Also brachte Gott Laufschuhe, damit seine Kinder ein paar Pfunde verlören.

Und der Teufel schuf das Kabelfernsehen mit Fernbedienung, damit der Mensch sich nicht mit dem Umschalten belasten müsse. Und Männer und Frauen weinten und lachten vor dem flackernden Bildschirm und fingen an, sich in Jogginganzüge aus Stretch zu kleiden.

Daraufhin schuf Gott die Kartoffel, arm an Fett und von Kalium und wertvollen Nährstoffen strotzend.

Und der Teufel entfernte die gesunde Schale und zerteilte das Innere in Chips, die er in tierischem Fett briet und mit Unmengen Salz bestreute.

Und der Mensch gewann noch ein paar Pfunde mehr.

Dann schuf Gott mageres Fleisch, damit seine Kinder weniger Kalorien verzehren mussten, um trotzdem satt zu werden.

Und der Teufel schuf "McDonalds" und den "Cheeseburger" für 99 Cent.
Dann fragte Luzifer: "Pommes dazu?"

Und der Mensch sagte: "Klar - ´ne extra große Portion mit Majo!"

Und der Teufel sagte: "Es ist gut."

Und der Mensch erlitt einen Herzinfarkt.

Gott seufzte und schuf die vierfache Bypassoperation am Herzen.

Und der Teufel erfand die gesetzliche Krankenversicherung.

:-)))

:-)))

:-)))

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

... :-))) ... So, und nun wollen wir wenigstens die chemische Formel kennenlernen ... :-))) ...

Fett  (C51H96O6)

CH2-O-CO-(CH2)6-CH=CH-(CH2)6-CH3
 |
CH-O-CO-(CH2)14-CH3
 |
CH2-O-CO-(CH2)14-CH3

100 g Öl haben: 899 kcal / 3761 kJ
Eiweiß: 0 g - Fett: 99 g - Kohlenhydrate: 0 g

 

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