Hallo Ihr Lieben... das bin also ich,

die, die Euch so vollspammt, die so blöd rummeckert

und sich bei Euch zum Affen macht... naja... wir werden sehen....

susannealbers

Herzliche Grüße, Susanne

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Verabschiedung am 10. Dezember 1948 per Resolution 217 A (III) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

so, wie ich NICHT mehr möchte,

daß die zwei Epilepsieforen

http://forum.epilepsie-netz.de und http://www.epilepsie-online.de/forum/

und Google mit seinem Cache

meine personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten öffentlich

oder in ihren zahlreichen Speichermedien zur Verfügung stellen,

kann ich mir vorstellen, daß auch Sie sich ärgern, daß man überall Ihre Daten findet.

Wollen wir das nicht zusammen ändern?

Ich habe jedenfalls schon mal damit angefangen:

Susanne Albers – Schreinerstraße 58  - 10247 Berlin –- per Telefax und e-mail an:


An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Herrn Peter Schaar; Ref.8, Herrn RD Gronenberg

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
z. Hd. Frau Bettina Sokol; Medienrecht z. Hd. Frau Haag und Herr Eßer

Berlin, den 12. März 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich seit vielen Jahren in den zwei größten Epilepsie Foren im Internet zuviel über meine Person, meine Krankheiten und meine gesamte private Situation geschrieben. Jetzt erbat ich mir von dort einerseits die Löschung aller meiner personenbezogenen und Gesundheitsdaten und gespeicherten IP-Nummern, und erbat andererseits Auskunft über die von mir seit vielen Jahren gespeicherten Daten.

Beide Forenbetreiber wollen nun nicht so, wie ich es gern hätte. Darum möchte ich Sie um Hilfe ersuchen, denn man kann als Benutzer in beiden Foren seine Beiträge nicht selbst löschen.

Forum Nr. 1 ist das  http://forum.epilepsie-netz.de
Wegen dieses Forums habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt, das ist also im Moment nur zweitrangig. Jeder Internetbesucher kann dort alles lesen, muß sich aber zum Schreiben registrieren.

Forum Nr. 2 ist das  http://www.epilepsie-online.de/forum/
Im Falle dieses 2. Forums habe ich einen Anruf, e-mails, und Telefaxe verschickt, um mein Anliegen vorzutragen. Es wird einfach nicht reagiert. Jeder Internetbesucher kann dort ohne jegliche Anmeldung alles lesen und schreiben.

In meiner Not wußte ich mir nicht zu helfen, und „spamme“ (schreibe unzählige Beiträge nacheinander) seit gestern das gesamte Forum mit meinem Wunsch nach Löschung voll. Die anderen Forumsteilnehmer sind zwar ärgerlich, aber darauf kann ich keine Rücksicht nehmen.

BITTE, BITTE helfen Sie. In beiden Foren breiten alle Nutzer ihr gesamtes Leben von Krankheit bis hin zu Sexualität aus. Kein Mensch weiß, wo und wie das alles seit Jahren gespeichert wird - und alles kann öffentlich gelesen werden.

wenn ich in der Forensuche bei beiden Foren

"Susanne Keppra Anfälle"
"Susanne Subarachnoidalblutung Anfälle"
"herzliche Grüße Susanne Keppra"
"Susanne Epilepsie Aneurysma "

eingebe, dann habe ich den Salat.

Dort bei http://forum.epilepsie-netz.de wurde ich zwar aufgrund einer Auseinandersetzung im Thread "Keppraeinstellung und Aggressivität" ,der in den Boxring verschoben wurde, zunächst gesperrt,
http://forum.epilepsie-netz.de/index.php?topic=6395.0
dann wurde mein Account nach langer Meckerei meinerseits gelöscht, und mein Name durch Gast ersetzt, aber was nützt das, wenn man durch diese Suchbegriffe, allein schon durch "herzliche Grüße, Susanne" immer noch zu mir findet? Alle meine Daten stehen auch dort immer noch in der Datenbank und alten Backups incl. meiner IP-Nummer.

Dort soll es übrigens kein demokratisches Miteinander geben, schreibt jedenfalls die dortige Moderatorin und Administratorin:

Zitat von http://forum.epilepsie-netz.de/index.php?topic=6395.msg71834#msg71834

"Eines möchte ich aber noch klarstellen: Ein Internetforum ist keine Demokratie.
Der Eigentümer des Forums hat in ihm Hausrecht wie in seinem eigenen Wohnzimmer und kann dementsprechend Regeln aufstellen, die beachtet werden müssen. Administratoren und Moderatoren sind seine Stellvertreter und handeln in seinem Auftrag. Nicht zufällig, sondern weil sie sein Vertrauen genießen.

Wir sind sozusagen quasi alles in einem: Türsteher, Wachdienst, Ordner, Hausmeister, Bahnhofsmission, Sanitäter, Ansprechpartner, Begleiter, ganz nach Bedarf. Wir handeln nach bestem Wissen und Gewissen und machen sicherlich auch Fehler, denn niemand ist vollkommen, aber wir geben unser Bestes und in der Regel wird dies ja auch anerkannt."

Von besonderem Interesse könnte auch deren jetzt schon gesperrter Thread sein:

http://forum.epilepsie-netz.de/index.php?topic=6579.0

Im Anhang finden Sie mein Fax an Forumsbetreiber Nr. 2 ……. Etwas ähnliches mit Fristsetzung hatte ich auch an Forumsbetreiber 1 geschickt. Keine Reaktion, daher jetzt der Rechtsanwalt, dessen Vollmacht ich unterzeichnet habe.

Ich bin Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Albers

Nächste Seite …. Anhang

Susanne Albers – Schreinerstrasse 58 – 10247 Berlin

Berlin, den 10. März 2009

Sehr geehrter Herr Munder,

Als Domaininhaber der Domain http://www.epilepsie-online.de sind Sie für mich der Ansprechpartner.

Daher bitte ich um, für mich kostenlose, Löschung aller meiner Beiträge und Postings unter dem Namen "Susanne Albers", "Susanne" und "thinkmachine" im Forum http://www.epilepsie-online.de/forum/, aus Ihren Datenbanken, aus allen Backups, elektronischen Speichermedien, Servern und PC's.  Sie enthalten personenbezogene Daten, gesundheitsbezogene Daten, eventuell wurde sogar meine IP-Nummer mitgespeichert.

Da Sie für dieses Forum keine Nutzungsbedingungen (die meisten Forennutzungsbedingungen sind übrigens ungültig, weil sie sich über geltendes Recht hinwegsetzen) erstellt haben, denen ich zugestimmt habe, möchte ich Sie gemäß § 6 BDSG, §20 BDSG und § 35 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bitten, alle meine Beiträge zu löschen, ohne daß ich dafür etwas bezahlen muß.
Des Weiteren bitte ich Sie gemäß §19 und §34 BDSG um Auskunft, welche personenbezogenen und gesundheitsbezogenen Daten incl. IP-Nummer Sie über mich gespeichert haben.
Zu Ihrer Information folgende Auszüge aus dem Bundesdatenschutzgesetz:

§ 6 BDSG Unabdingbare Rechte des Betroffenen
(1) Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(2) Sind die Daten des Betroffenen automatisiert in der Weise gespeichert, dass mehrere Stellen speicherungsberechtigt sind, und ist der Betroffene nicht in der Lage festzustellen, welche Stelle die Daten gespeichert hat, so kann er sich an jede dieser Stellen wenden. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen des Betroffenen an die Stelle, die die Daten gespeichert hat, weiterzuleiten. Der Betroffene ist über die Weiterleitung und jene Stelle zu unterrichten. Die in § 19 Abs. 3 genannten Stellen, die Behörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie öffentliche Stellen der Finanzverwaltung, soweit sie personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, können statt des Betroffenen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterrichten. In diesem Fall richtet sich das weitere Verfahren nach § 19 Abs. 6.

§ 20 BDSG Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, daß personenbezogene Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind, unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von dem Betroffenen bestritten, so ist dies in geeigneter Weise festzuhalten.
(2) Personenbezogene Daten, die automatisiert verarbeitet oder in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind, sind zu löschen, wenn
1. ihre Speicherung unzulässig ist oder
2. ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
1. einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
2. Grund zu der Annahme besteht, daß durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
(4) Personenbezogene Daten, die automatisiert verarbeitet oder in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind, sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen läßt.
(5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht und eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verpflichtet.
(6) Personenbezogene Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind, sind zu sperren, wenn die Behörde im Einzelfall feststellt, daß ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden und die Daten für die Aufgabenerfüllung der Behörde nicht mehr erforderlich sind.
(7) Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt werden, wenn
1. es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerläßlich ist und
2. die Daten hierfür übermittelt oder genutzt werden dürften, wenn sie nicht gesperrt wären.
(8) Von der Berichtigung unrichtiger Daten, der Sperrung bestrittener Daten sowie der Löschung oder Sperrung wegen Unzulässigkeit der Speicherung sind die Stellen zu verständigen, denen im Rahmen einer Datenübermittlung diese Daten zur Speicherung weitergegeben wurden, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen.
(9) § 2 Abs. 1 bis 6, 8 und 9 des Bundesarchivgesetzes ist anzuwenden.

§ 35 BDSG Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
1. ihre Speicherung unzulässig ist,
2. es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, über Gesundheit oder das Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann.....f.f.

Mit freundlichem Gruß,

Susanne Albers

und so sieht mein Kopf von innen aus, es ist also in Sachen Subarachnoidalblutung

und Titan - Aneurysmaclips kein Unsinn den ich hier schreibe:

Ich habe auch kein Problem damit, es hier auf meiner Homepage zu zeigen

ABER

ich will dieses Bild einfach nicht über Google oder im Epilepsie-Forum finden!!!

 

 

und nun meine ganz normale Homepage:

Das Rätselbuch der Renaissance

von Susanne Albers

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Quellen

Rätselverzeichnis - Wie alles begann ... - Zufallsrätsel - erstes Rätsel

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